| Pflichtstunden und Hüttendienst | ||
| Zur Herrichtung der Tennisplätze, zur Unterhaltung bzw. Pflege der Tennisanlage und zum Betrieb der Clubhütte haben die Mitglieder Pflichtstunden zu leisten. Folgende Leistungen sind von den aktiven Erwachsenen und den Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr im Kalenderjahr zu erbringen. |
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| Herren | ||
| 10 Pflichtstunden und 1 Woche Hüttendienst (Dienstag bis Sonntag). Die Ablösesumme für die Pflichstunden beträgt EUR 100,00 und für den Hüttendienst EUR 50,00. |
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| Damen | ||
| 10 Pflichtstunden, die als Hüttendienstwoche (Dienstag bis Sonntag) abzuleisten sind und zusätzlich ein weiteres Wochenende (Samstag und Sonntag) Hüttendienst. Ersatzweise kann auch an 3 Wochenenden Hüttendienst geleistet werden. Die Ablösesumme für 1 Woche Hüttendienst beträgt EUR 100,00 und für das Wochenende EUR 50,00. |
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| Die Ablösegebühren werden nach Saisonschluss erhoben. | ||